Versandstcke mit diesem Stoff sind mit dem Zusatzgefahrzettel "EXPLOSIVE" (Muster 1, siehe 5.2.2.2.2) zu versehen, es sei denn, die zustndige Behrde des Ursprungslandes hat zugelassen, dass auf diesen Gefahrzettel beim geprften Verpackungstyp verzichtet werden kann, weil Prfungsergebnisse gezeigt haben, dass der Stoff in einer solchen Verpackung kein explosives Verhalten aufweist (siehe 5.4.1.5.5.1). Die Vorschriften von 7.2.3.3 mssen auch eingehalten werden.